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Dragan Pavlovic
2. Vorsitzender des HU-Ortsverbands Marburg |
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Prozessbericht
Strafverhandlung gegen Jörg Bergstedt und Patrick Neuhaus |
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Am Montag (15. Dezember 2003) vor dem Amtsgericht Gießen
8.30 Uhr
Patrick Neuhaus beantragt, für den Prozess wichtigte Dokumente holen zu dürfen, da er über Nacht in Polizeigewahrsam genommen wurde. Antrag wird angenommen, 15 Minuten bis 9 Uhr werden gewährt. 9.10 Uhr Fortsetzung des Prozesses Der Richter fragt nach den Personalien der Angeklagten, Name, Alter, Wohnort, Beruf Patrick Neuhaus gibt an arbeitslos zu sein, bzw. "Suchen Sie sich etwas aus", wohnhaft in der Projektwerkstatt, Saasen Jörg Bergstedt gibt an "Berufsrevolutionär" zu sein, geb. 1964, kein fester Wohnsitz Verlesung der Anklage - eine lange Liste von 13 Punkten, unter anderem Widerstand gegen die Staatsgewalt, Manipulation an Wahlplakaten (29.08.2003), Hausfriedensbruch - Störung einer Stadtverordnetenversammlung (27.03.2003) und einer Rangelei mit einem Polizisten, Anbringung von Sprüchen an der Gießener Gallushalle mittels roter Farbe (Schaden 15.000 Euro), "Beleidigung und Mißhandlung" von Andrea Gülle, Grüne Politikerin (23.08.2003). Die Angeklagten vertreten sich selbst vor Gericht Stellungnahme Bergstedt (in ungeordneter Reihenfolge) - Es wäre nicht nachweisbar, daß er die Plakate manipuliert habe. - Zum Anklagepunkt 9, Stadtverordnetenversammlung, möchte er zur Aufklärung Zeugen benennen. - Der Polizist Puff sei ein bekannter "Polizeischläger", der immer wieder auf Demonstrationen wegen seiner Aggression aufgefallen sei. Er neige dazu sich Straftatbestände auszudenken - Die Giessener Polizei sei aufgebracht, wegen der schlechten Kriminalitätstatistik vor Ort - Spontandemonstrationen müssen nicht angemeldet werden - kausale Zusammenhänge bei der Rangelei möchte er aufklären - Zur Sache "Angela Gülle" äußert Bergstedt den Verdacht, daß die Polizei Lichtbilder fälscht, da von dem "wichtigen Ereignis", dem Tatvorwurf, die Fotos fehlen, obgleich ständig fotografiert wurde - der Anklageschrift mangelt es an klaren Beschreibungen der Tatvorwürfe - es liegt der Anklage eine schwache Beweismittelführung zu Grunde Stellungnahme Neuhaus - bei den Anklagepunkten 1-8 liegt eine schlechte Beweislage vor - aus dem Publikum, das den Prozess beobachtet, gibt es Zwischenrufe. Eine Frau wird aus dem Saal entfernt, weil sie sich nach ihrer Ermahnung einen Pflaster auf den Mund geklebt hat, was der Richter als "Demonstration" wertet und nicht hinnehmen muß/will. Der erste Zeuge, Polizist, wird in den Saal gerufen Er schildert den Hergang Neuhaus und Bergstedt wurden des Nachts zufällig von der Polizei gestellt, als sie Autoknacker suchten. Als beide den Polizeiwagen nachts gesichtet hätten, wären sie weggelaufen, daraufhin wären sie als Polizisten aufmerksam geworden. Beide rannten in unterschiedliche Richtungen, beide Polizisten stellten die Angeklagten nach einer Verfolgung zu Fuß. Es wären Sprühkleber und Papierschnipsel bei den Angeklagten gefunden worden, ferner eine Tasche mit Motiven, wie sie auf den manipulierten Wahlplakaten zu finden seien. Der Zeuge wird von Bergstedt befragt (Fragen und Antworten sind hier unvollständig, es sind ungeordnete Notizen, da die Zeugenbefragung sehr schnell vonstatten geht) - Wie lange dauerte die Festnahme/Durchsuchung der Angeklagten vor Ort? - Antwort: 30 Minuten - Es fand keine weitere Kontrolle von Personen bei dieser Streifenfahrt statt, sagt der Zeuge. - bei Bergstedt habe er nichts finde können, er habe nichts bei sich gehabt - der Polizist sah keine manipulierten Wahlplakate auf dem Weg zum Festnahmeort der Angeklagten, auch habe er nichts von manipulierten Wahlplakaten von seinen Polizeikollegen über Funk gehört Zweiter Zeuge, Polizist Haberkorn, 27 Jahre, (der Kollege im Streifenwagen des ersten Zeugen), sagt aus - Wie lange dauerte die Festnahme/Durchsuchung der Angeklagten vor Ort? - Antwort: 30 Minuten - er habe in der Jahnstraße zwei Personen gesehen - er sah am Festnahmeort der Angeklagten, daß Bergstedt ein Glas in der Hand gehalten hätte, sah einen stiftähnlichen Gegenstand (mutmaßlich ein Pinsel) ohne das jedoch zu diesem Zeitpunkt "gewußt" zu haben. Schließlich hätte Bergstedt das Glas in einen Container geworfen, worauf es zu Bruch gegangen sei. - der Zeuge weiß nicht mehr, wer von beiden die Tasche bei sich geführt habe - auch wußte er nicht mehr, bei wem der Sprühkleber gefunden worden sei, der Kollege hätte die Angeklagten durchsucht - es wurde nichts sichergestellt - er hätte gesehen, daß Wahlplakate beklebt gewesen seien Fragen an den Zeugen - sie seien von Grünberg her gekommen und hätten keine manipulierten Wahlplakate gesehen - sie hätten auf dem Weg zum Festnahmeort der beiden Angeklagten zwei Personen kontrolliert - sie seien erst 2-3 Stunden später in Reiskirchen vorbeigekommen - "nichts wurde sichergestellt" - Bergstedt bittet diese Aussage des Zeugen in den Akten zu vermerken Der Polizist gab an später geprüft zu haben, was in dem weggeworfenen Glas drin gewesen sein soll: Tapetenkleister. Allerdings hatte er nichts von dieser Substanz sichergestellt. Fragen von Seiten des Staatsanwalts an den Zeugen Wurden von den Plakaten Lichtbilder angefertigt? ja Wurden in der Nacht noch Fotos gemacht? ja Mein persönlicher Ausdruck nach der Vernehmung der beiden Polizisten war, daß sie teils erheblich widersprüchliche Angaben über den Moment der Festnahme gemacht haben. Bergstedt- Antrag auf Zeugenladung - wird vom Richter zurückgestellt Bergstedt beantragt Wiedereinlassung der aus dem Gerichtssaal entfernten Frau - wird vom Richter abgelehnt Der Zeuge Puff (Polizist) sagt aus Er habe Herrn Bergstedt vor der Gallushalle festgenommen - aus Präventionsgründen da er schon Wahlplakate beschmiert habe. Alle "Aktionen" die die Projektwerkstatt macht stünden bald danach im Internet - daher sei klar, wer der Verursacher der Sachbeschädigungen in der Stadt wäre. In der Projektwerkstatt halten sich illegal Personen auf. Auf dem Weg zur Veranstaltung wurden ein Tansparent und "Pamphlete" sichergestellt. Bergstedt habe sich gewehrt. Er hätte angeblich eine Farbanhaftung an seiner Kleidung und Schuhen gehabt, daher mußte er in Gewahrsam genommen werden. Bergstedt habe versucht "gegen die Polizei aufzuwiegeln", indem er gegen das neue hessische Polizeigesetz polemisiert habe. - Kein Vorwurf gegen Bergstedt wegen der Aktion vor der Gallushalle, aber nur wegen angeblicher, vorheriger Taten. Es bestünde daher ein dringender Tatverdacht. Bergstedt habe sich gegen die Griffe von Puff zur Wehr gesetzt (rausgewunden), so daß er sich verletzt habe. Er habe Schmerzen im Daumen. Die Schuhe wurden nicht sichergestellt. Bei einer Untersuchung der Kleidung konnte keine Übereinstimmung mit der Farbe an der Gallushalle festgestellt werden. Puff hätte schließlich Bergstedt abgeführt zusammen mit dem Kollegen Momberger. Puff widersprach zweimal nicht der Formulierung Bergstedts, wonach ihm bei der Festnahme von hinten in die Hacken getreten wurde. Die Brille Bergstedts war bei der Festnahme zu Boden gegangen. Erst Abends habe Puff festgestellt, daß sein Daumen schmerzte und nach hinten stand(!) Erst 4 Tage später ließ er sich ein amtsärztliches Attest ausstellen und den Daumen ärztlich behandeln. Er habe eine schwere Prellung und Dehnung am Daumen gehabt. Bergstedt fragt genau nach, wie es hätte passieren können, daß der Daumen verletzt wurde. Puff führt wiederholt pauschal ins Feld Bergstedt sei immer wieder aufgefallen und versuche die Öffentlichkeit gegen die Polizei und den Staat aufzuwiegeln. Bergstedt entgegnete, daß ihn im Prozess nur beweisbare Sachverhalte interessieren. Die Rede und Gegenrede kulminieren in der Behauptung Bergstedts Puff habe ihn geschlagen. Mein Eindruck von der Vernehmung ist, daß Puff immer wieder pauschale Aussagen über Bergstedt außerhalb der Thematik des verhandelten Tatvorwurfs machte die einer Person in der Verantwortung eines Staatsschutzchefs nicht würdig ist. Die Antworten waren auffallend allgemein, abschweifend und unsachlich. Aussage des Zeugen Walter, 44 Jahre, Polizist 11. Januar, Stand der CDU in der Fußgängerzone Gießen mit Volker Bouffier und Polizeidirektor Meise Bergstedt sei mit Megaphon, fünf, bzw. 30 Personen vor Ort gewesen um eine Spontandemonstration zu veranstalten. Die Auflösung der Versammlung sei von Meise angeordnet worden. Ein Wegtragen von Bergstedt sei nicht möglich gewesen. Er, Walter habe einen Tritt an die Stirn bekommen bei dem Versuch Bergstedt am Boden festzuhalten. Es wurde versucht Bergstedts Megaphon zu entnehmen. Warum? Fragt der Richter Anwort: Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Hatten Sie die Festnahme erklärt? Fragt der Richter Die Festnahme sei schnell erklärt worden, bevor man in Eile versucht hätte das Megaphon zu ergreifen. Er sei von Bergstedt zielgerichtet mit metallbewehrten Schuhen auf die Stirn getreten worden und habe sich eine Schürfwunde zugezogen. Befragung des Zeugen durch den Angeklagten Bergstedt Bergstedt meinte, es sei keine Anzeige gegen ihn erstattet worden. Auch hatte man seine Personalien nicht aufgenommen. Ihm sei auch nicht der Grund der Festnahme erklärt worden. Frage nach dem zeitlichen Ablauf - leider wurden keine Fotos vom Tathergang gemacht (obgleich das bei Einsätzen üblich sei). Niemand habe den umstrittenen Vorgang der Festnahme Bergstedts dokumentiert. Bergstedt betont, daß eine Anmeldung einer Spontandemonstration nicht notwendig sei. Obgleich Walter der Einsatzleiter war (!) konnte er sich immer nur vage und meistens garnicht an den Hergang erinnern. An ihn, den Einsatzleiter sei nichts herangetragen worden, daß CDU Mitglieder Protestanten geschlagen haben sollen. Wieviele Personen sollen Bergstedt getragen haben? Er und ein Kollege (Herr Ernst) hätten Bergstedt zum Polizeibus geschleift, ihn an den Armen haltend. Die Schuhe von Bergstedt wurden nicht sichergestellt. Zeuge Christian Krönker, 32 Jahre, Pfleger, sagt aus (Zeuge wurde von der Seite der Angeklagten benannt) Bergstedt wurde von vier Polizisten weggetragen, es gab Gedränge, alle waren erregt. Er berichet allerdings nicht, daß Bergstedt nach dem Polizisten getreten hätte, sondern, daß nachdem Bergstedt in das Polizeiauto verbracht wurde er den Polizisten Walter mit Blut an der Lippe gesehen hätte, er habe sich ein Taschentuch an den Mund gehalten. Der Richter erfragt eine Zeichnung vom Zeugen: Dieser skizziert auf dem Richterpult nebst Staatsanwalt und dem Angeklagten wie er die Verhaftung Bergstedts wahrgenommen hat. Mein Eindruck: Die Vernehmung der beiden Zeugen offenbarte wiederum die Widersprüchlichkeit der Angaben. Ein einheitliches, zweifelsfreies Bild ergibt sich nicht. Pause um 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Fortsetzung 13.30 Uhr Angeklagter Bergstedt bittet darum einen Teil der Prozess-Unterlagen holen zu können, die offensichtlich bei der Kontrolle am Eingang liegen geblieben sind. Der Angeklagte holt die Unterlagen. Bergstedt beantragt, daß die Behauptungen des Staatsschutzchefs Puff geprüft werden sollen, er habe sich Straftatbestände ausgedacht wie daß z.B. Bergstedt beim Sprühen von Graffitis erwischt worden sein soll. Puff erfinde Straftatbestände immer wieder. Der Staatsanwalt lehnt diesen Antrag ab. Der Richter stellt den Beweisantrag zu Punkt 11, Gallushalle zurück. Ladung von vier Zeugen beantragt. Der Zeuge Dieter Gail, Stadtverordnetenvorsteher (Leiter) der Stadtverordnetensitzung sagt aus: Eröffnung der Sitzung an einem Donnerstag um 18 Uhr. Von der Tribühne/Empore soll ein Transparent ausgerollt worden sein. Nach dreimaliger Aufforderung wurde das Transparent nicht wieder eingeholt. Bergstedt soll das Transparent ausgerollt haben und Zettel sollen in das Plenum geworfen worden sein. Es soll laut gerufen worden sein. Der Richter fragt den Zeugen ob er gesagt habe, daß das Hausrecht angewendet werden soll. Ja. Der Staatsanwalt fragt den Zeugen, ob er mehrmals aufgefordert habe, daß die Störer das Parlament verlassen sollen? Ja. Befragung des Zeugen durch die Angeklagten: Gail kann die Angeklagten als Täter nicht mehr identifizieren. Er wußte nicht, ob Neuhaus beteiligt war. Der Staatsschutz sei nicht bestellt worden. Gail wußte nicht, ob Neuhaus und Bergstedt vor Beginn der Sitzung schon da waren. Der Zeuge wußte nicht, ob das Transparent vor oder nach den angeblichen Wortrufen ausgerollt worden war. Die Sitzung war etwa von 20.15 Uhr bis 20.35 Uhr unterbrochen worden. Das Transparent wurde nicht mit Händen gehalten, das ist aus den Fotos auch nicht zu ersehen. Politische Demonstrationen kommen immer wieder in der Stadtverordnetenversammlung vor. Von den angeblich in das Plenum geworfenen Zetteln wurde keines sichergestellt. Die Hausrechtsinhaber haben zum ersten Mal Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Der Zeuge konnte nicht sagen, ob Polizei in Zivil da gewesen sei. Zeugin Angela Gülle, 49, sagt aus Sie befand sich im Seltersweg, Gießen, an einem Stand der Grünen zur Zeit des Wahlkampfs. Bergstedt habe erst einen Plakatständer mit einer Gießkanne begossen und dann auch sie. Sie habe Bergstedt spontan eine Ohrfeige gegeben, seine Brille flog weg und war kaputt. Das Plakat nahm keinen Schaden, auch ihre Kleidung nahm keinen bleibenden Schaden. Sie sei nicht körperlich verletzt worden. Es waren etwa 10 Leute mit Gießkannen vor Ort. Außer dem Wahlständer wurde nichts naßgemacht (sagt sie widersprüchlicherweise). Ihr sei nicht klargewesen, daß sie mit Wasser bespritzt wurde, sie nahm an, daß es sich um Urin handelte, da Bergstedt bei seiner "Performance" am Plakatständer von "Besudelung" sprach. Sie selbst wurde nur an den Schuhen, am Kleid bis zu den Knien und von jemandem Unbekannten von hinten mit Wasser naß gemacht. Sie hat keine Anzeige gegen Bergstedt erstattet. Sie benennt Maximilian Aschke, der auch bei dem Grünen-Stand dabei war, als Zeugen für ihre Schilderung. Bergstedt wird Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Zeuge Weber Rainer (Polizist) sagt aus Bergstedt habe den etwa 10 Aktivisten mit Gießkannen Anweisungen, "Kommandos" als Führer der Aktion gegeben. Die Bespritzung von Gülle an Unterschenkeln und Füßen sei eine Provokation gewesen. Er weiß nicht, ob Fotos vom Tathergang gemacht wurden. Bergstedt befragt den Zeugen: Bergstedt sei nicht mit den anderen in einem "Zug" zusammen gewesen. Sondern habe sich seitlich dem Stand genähert, getrennt von den anderen. Jemand anderes als Bergstedt spritzte mit Wasser, ein anderer junger Mann. Der Zeuge gibt an, daß für ihn als Beobachter das Ganze "keine spannende Sache" war. Er habe über den Vorfall mit dem Kollegen Polz gesprochen, allerdings keine Details des Hergangs. Auch wurde nichts beschlagnahmt. Es wurde vor Ort festgestellt, daß es sich um Wasser und nicht um Urin gehandelt habe. Von der Flüssigkeit wurde nichts sichergestellt. Zeuge Schmidt (43, Polizist) sagt aus: Es war von der Projektwerkstatt eine "Sprengaktion" angekündigt. Das es sich um Wasser in Gießkannen handelte sah man vor Ort. Frau Gülle forderte Bergstedt auf, daß Spritzen mit Wasser zu unterlassen. Gülle hatte Bergstedt eine Ohrfeige gegeben. Er habe als Polizist ständig fotografiert, konnte allerdings von den wichtigen Ereignissen keine Fotos vorlegen, da immer jemand ins Bild gelaufen sei und moderne Digitalkamers viel länger zum fokussieren und Auslösen bräuchten als analoge Kameras. Er selbst habe den Hergang sehen können aber keine Fotos zum Beweis machen können. Die Gruppe von Aktionisten sei hinter Bergstedt hinterhergelaufen. Sie hätten alle Gießkannen dabei gehabt. Etwa 4-5 Leute. Diese wurden beschlagnahmt und wieder ausgehändigt. Er kann allerdings nicht sagen, wo Gülle stand. Es wurden zwei Transparente ausgerollt und mit Gießkannen hantiert. Er habe als mitbekommen, wie der Wortwechsel zwischen Gülle und Bergstedt vonstatten ging. Sie machte abweisende Gesten. Auf Nachfrage des Angeklagten, konnte Schmidt nichts vom Gespräch wiedergeben. Er habe woanders hingeguckt, sagt er. Trotzdem habe er gesehen, wie die Füße und ihr Rock nass wurden. Ihm wäre es offensichtlich gewesen, daß es sich "um Wasser handelte". Es sei nicht geprüft worden, ob es beim Vorwurf der Körperverletzung ein besonderes "öffentliches Interesse" vorliegt. Bergstedt beantragt die Vereidigung des Zeugen Schmidt. Mein Eindruck ist, daß die Aussagen der Polizisten im Vergleich miteinander und beim Zeugen Schmidt auch in sich widersprüchlich sind. Besonders die Tatsache, daß nichts sichergestellt wurde und keine Fotos von den wichtigen Momenten gemacht wurden läßt die Beweislage dürftig erscheinen. Mich wundert, daß keine normalen, analogen Kameras, die nach wie vor für Schnappschüsse besser geeignet sind als Digitalkameras verwendet wurden. Zeuge Janitzki (62, Lehrer) sagt aus: Der Zeuge hielt das Transparent und war Zeuge als B. festgenommen wurde. Das Megaphon wurde Bergstedt entrissen, ohne vorher eine Aufforderung zur Übergabe an Bergstedt, dem Träger des Megaphons, gerichtet zu haben. Ein Herr Tahn vom CDU Stand habe nach Bergstedt getreten. Die Polizisten, die B. überwältigten, hätten sich schnell auf ihn gestürzt. Befragung des Zeugen durch den Angeklagten: B. sei von mehr als 3 Personen weggetragen worden. An dem CDU Stand befand sich Meise neben Volker Bouffier. Es sei kein Grund genannt worden warum das Transparent beschlagnahmt wurde. Der Zeuge kann sich nicht daran erinnern, ob noch andere laut gerufen hätten, das Transparent wurde still entrollt. Ich verließ den Saal um 15.35 Uhr. |