Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will's wissen. Er will alles, und zwar subito. Scheibchenweise kommt in diesen Tagen ans Tageslicht, wie sich sein Ministerium die Ausspähung von Computern mittels regierungsamtlicher Trojaner vorstellt.
Zunächst wurde am Mittwoch (29. August) ein Papier des Ministeriums bekannt, worin die Vorgehensweise des Bundeskriminalamts (BKA) bei Online-Durchsuchungen beschrieben wurde. Demnach möchte das BKA seine heimlichen Hacker-Angriffe auf "verdächtige" Rechner mit Hilfe gefälschter e-Mails starten. Die elektronischen Attacken sollen demnach im Namen des Finanzamts, der Jugendbehörde oder anderer staatlicher Dienststellen stattfinden.
Schnell wurde
Empörung dagegen laut: Zum Einen unterhöhle diese Vorgehensweise das Vertrauen gegenüber dem Staat, meinten eher staatstragende Kritiker. Wenn die Bevölkerung wisse, dass in behördlichen e-Mails ein Trojaner stecken könnte, werde das den Mail-Verkehr mit dem Staat massiv beeinträchtigen. Viele würden Behörden-Nachrichten auf ihrem Computer dann wohl nicht mehr öffnen.
Als stümperhaft betrachten zum Anderen Fachleute für Elektronische Datenverarbeitung (EDV) das beschriebene Vorgehen. Professionnell arbeitende Kriminelle könnten sich vor derartigen Angriffen leicht schützen, indem sie verdächtige Mails gar nicht erst öffnen. Zudem könne man wichtige Daten auf Rechnern abspeichern, die keinerlei mechanische Verbindung zum Internet besitzen. Schließlich könne man Persönliches auch auf Memory-Sticks, CDs oder DVDs unabhängig vom PC aufbewahren.
Am Freitag (31. August) veröffentlichte die Berliner Zeitung (BZ) dann einen angeblichen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung. Danach soll das BKA Trojaner für kurze Zeit auch ohne richterliche Genehmigung auf "verdächtigen" Computern plazieren dürfen. Außerdem sollen auch die Rechner nicht verdächtiger Personen heimlich online durchsucht werden, wenn sie möglicherweise auch von einer "verdächtigen" Person benutzt oder in einem Netzwerk angeschlossen sind, das derartige Personen mitbenutzen.
Nach eher abwiegelnden Aussagen des BKA-Präsidenten Jörg Zierke wird es nur fünf oder sechs Online-Durchsuchungen im Jahr geben. Schließlich richte sich die Maßnahme nur gegen Terror-Verdächtige. Notwendig sei sie zum Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen.
Mit der gleichen Droh-Kulisse argumentiert auch Schäuble. Auch er fordert staatliche Hacker-Angriffe zum "Schutz der Menschen vor terroristischen Gefahren".
Nimmermüde malt der wissbegierige Minister derartige Gefahren immer wieder an die Wand. Mancher kritische Betrachter meinte gar schon, Schäuble könne einen derartigen Anschlag notfalls auch selber inszenieren. In jedem Falle käme ihm ein solcher Anschlag wahrscheinlich gar nicht so ungelegen!
Schäubles Versuch, die Online-Durchsuchung im Hauruck-Verfahren zusammen mit einem neuen BKA-Gesetz schnell durch das Gesetzgebungsverfahren hindurchzuschleusen, ist indes trotz seiner Drohungen gescheitert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wollte wenigstens das Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) abwarten. Gegen ein NRW-Landesgesetz, das dem dortigen Landesamt für Verfassungsschutz das Recht eingeräumt hat, Rechner heimlich zu durchsuchen, haben Bürgerrechtler wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard-Rudolf Baum eine Verfassungsklage eingereicht. Darüber will das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2007 entscheiden.
Bis dahin wird Schäuble nun wohl warten müssen. Doch er und seine Mittäter scharren schon mit den Hufen und bereiten ihr neuestes Projekt vor.
Tatsächliches Ziel der heimlichen Online-Durchsuchungen dürften aber nicht in erster Linie die angeblichen "Zielpersonen" aus dem "Umfeld des islamistischen Terrors" sein, sondern politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger. Möglicherweise könnte sich jemand allein schon dadurch verdächtig machen, dass er Schutzmaßnahmen gegen eine Ausspähung seines Rechners getroffen hat.
Diese merkwürdige Verkehrung der Unschuldsvermutung hatte die Bundesanwaltschaft schon bei der
Inhaftierung des Berliner Stadtsoziologen Dr. Andrej H. angewandt: Er war "verdächtig", weil er zu einer Verabredung sein Handy nicht mitgenommen hatte. Außerdem konnte er auch noch schreiben und lesen, hatte freien Zugang zu wissenschaftlichen Bibliotheken und verfügte über intellektuelle Kapazitäten, die für eine Erstellung von anspruchsvollen Flugblättern der sogenannten "Militanten Gruppe" (MG) notwendig gewesen wären.
Zu allem Überfluss hatte der Wissenschaftler in seinen Schriften auch noch den Fachbegriff "Gentrifikation" benutzt, den die Ermittler auch in Flugblättern der MG gefunden hatten. So sperrten sie Andrej H. tagelang ein, bevor man ihn schließlich gegen Kaution wieder auf Freien Fuß setzte.
Ein ähnliches Schicksal wie Andrej H. kann bald vielen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern blühen. Schnell schicken Schäubles Schergen dann Trojaner los, die den heimischen PC heimlich durchforschen.
Wenn sie etwas "Verdächtiges" finden, wandern die Durchsuchten in Haft. Finden die Staats-Trojaner aber nichts, dann ist der Durchsuchte – ähnlich wie Andrej H. - erst recht verdächtig!
Auf gewisse Weise erinnert dieses Vorgehen an die mittelalterliche Hexenverfolgung. Gab die Beschuldigte ihr "teuflisches Treiben" unter schmerzhafter Folter zu, so war sie natürlich "einen Pakt mit dem Teufel" eingegangen. Beharrte sie jedoch selbst unter schärfster Folter auf ihre Unschuld, dann konnte sie das nur durchstehen, weil der Teufel ihr beistand.
Die modernen Folterwerkzeuge sind nun die Computer. Sie sind sowohl das "ausgelagerte Gehirn" des modernen Menschen, wie Baum in der Süddeutschen Zeitung (SZ) schrieb, als auch das Instrument des Überwachungsstaats zur vollständigen und lückenlosen Durchleuchtung seiner Bürger.
Auf längere Sicht werden über den privaten Rechner dann wohl auch unbemerkt Räume abgehört und eventuell sogar mit Videokameras beobachtet. Die Technik erlaubt solche Verknüpfungen schon heute.
Angesichts dieser Entwicklung ist es kein Trost, dass auch Bundeskanzlerin Angela
Merkel Opfer staatlicher Hacker-Angriffe geworden ist. Allerdings kamen die Trojaner auf den Rechnern des Kanzleramts allem Anschein von der chinesischen Volksbefreiungsarmee..
Der "normale" Bundesbürger hingegen dürfte die Chinesen wahrscheinlich weniger interessieren. Ihn auszuspähen, scheint Schäuble vor allem deswegen wichtig zu sein, weil er und seine staatlichen Überwachungsbehörden dann alles im Griff haben. Die Freiheit droht dann im Würgegriff des Präventionsstaats zu ersticken.
Doch vielen Zeitgenossen scheint ihre Privatheit nicht allzuviel wert zu sein. Sie produzieren sich ungeniert in der Öffentlichkeit, telefonieren lauthals auf der Straße über intimste Themen oder lassen sich im "Big-Brother"-Container rund um die Uhr von Fernsehkameras beobachten. Solche Leute sind den regierungsamtlichen Voyeuren natürlich nicht "verdächtig".
Der Soziologe Wolfgang Sofsky hingegen sieht gerade im Schutz der Privatheit eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines kultivierten gesellschaftlichen Miteinanders. Im Deutschlandradio Kultur kommentierte er Schäubles Pläne am Freitag (31. August) als Angriff auf die Privatheit.
Tagtäglich werden die Bürger alle von zahlreichen Behörden, Firmen, Verwandten und Nachbarn ausgefragt, ausgeforscht und bedrängt. Nicht ein einziger "Großer Bruder" sei da aktiv, meinte Sofsky, sondern Dutzende!
Dennoch ist es genau der "Große Bruder" namens Staat, der all die persönlichen Daten über die Menschen in einer Datei zusammenführt und dann "auswertet". Die Qualität dieser "Auswertung" hat der Fall Andrej H. erst kürzlich eindringlich vor Augen geführt: "Verdächtig" ist jeder, der eigenständig denken, lesen und schreiben kann!