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Endstation Jugendknast?

Der Strafvollzug brutalisiert oft, statt zu bessern


02.08.2007 - jn


Aufgescheucht durch den brutalen gemeinschaftlichen Mord vom 11. November 2006 in der Jugendvollzugsanstalt Siegburg, haben Forscher den Alltag in den Jugendgefängnissen genauer untersucht. Das gefundene Ausmaß an Gewalttätigkeit der jungen Gefangenen untereinander ist beklemmend. Ist das derzeitige Konzept der Jugendknäste zukunftsfähig?


Der Auftakt im Strafprozess gegen die drei Täter von Siegburg am Mittwoch (1. August) hat die Aufmerksamkeit der Medien ausnahmsweise wieder auf das unliebsame Thema Jugend-Strafjustiz gelenkt. Zur Tatzeit waren die aufgrund der erdrückenden Indizienlage geständigen Beschuldigten zwischen 17 und 20 Jahre alt.


Den beiden Älteren billigte der als Gutachter hinzugezogene Psychiater dennoch kein Jugendstrafrecht zu. Das bedeutet den Unterschied zwischen zehn Jahren im Gefängnis und lebenslänglicher Strafe wegen der gleichen Mord-Tat. Jetzt auf einmal haben auch sie Angst.


Die Staatsanwaltschaft legt ihnen in der bekannt gewordenen Anklageschrift zur Last, nicht nur aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung von Straftaten getötet zu haben. Außerdem hätten sie das 20-jährige Opfer in fünf Fällen folterartig misshandelt und in drei Fällen vergewaltigt.


Der Furor, der nach Bekanntwerden der Schreckenstat durch die deutsche Öffentlichkeit ging, hätte der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter beinahe das Amt gekostet.


Sie entschied sich jedoch, eine längst überfällige Umorganisation der unter notorischer Überbelegung leidenden Gefängnisse anzupacken. Die Jugendabteilung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg wurde geschlossen.


Außerdem gibt es seitdem in Nordrhein-Westfalen einen Ombudsmann, an den sich Gefangene mit Problemen wenden können. Das Amt hat der pensionierte Amtsgerichtsdirektor Rolf Söhnchen im April 2007 übernommen.


Er hat festgestellt, dass die Qualität in den verschiedenen Gefängnissen sehr stark schwankt. Deswegen fordert er eine Evaluierung, wodurch ein gemeinsamer landesweiter Standard entwickelt werden könnte.


Versagen der Medien?


Nur wenn entweder eine neue Bluttat, ein Ausbruch, ein spektakulärer Prozess oder aber der Start eines neuen Films, Buchs oder einer TV-Dokumentation angesagt ist, gerät der Strafgefangenen-Alltag punktuell mal ins Blickfeld der Medien. Wenn es aber darum geht, die traurigen Randbereiche der Gesellschaft auszuleuchten, halten die meisten Chefredakteure und Programm-Verantwortlichen sich vornehm zurück.


Seriöse Recherchen wären teuer. Und wer aus dem Mainstream-Publikum will denn das sehen oder lesen? Daher ist die Medienschelte, dass man hier zutreffend von "totem Winkel" oder "Ausblenden" reden muss, einerseits berechtigt, andererseits ist ihre Ursache durchaus erklärbar.


Die journalistischen Darstellungen im aktuellen Fall verdienen dennoch besondere Aufmerksamkeit. Der Schwerpunkt-Beitrag im Mittagsecho der Radiokanäle NDR-Info und WDR5 sprach allen Ernstes davon, die Angeklagten hätten das Opfer "zum Selbstmord gezwungen". Der Begriff "Selbstmord" ist schon ziemlich daneben, weil er nicht sachlich-neutral beschreibt, sondern stark wertend im Sinne der traditionellen Kirchenlehre aufgeladen ist. Stattdessen hätte man besser von Suizid oder "Sich umbringen" gesprochen.


Sowie ein Zwang ausgeübt wird, kann man allerdings nicht mahr von Suizid reden sondern von Mord. Die Moderatorin sprach zusammenfassend von "tragischen Geschehnissen". Tragik ist ein sprachlicher Ausdruck, der auf dunkle Beteiligung von "Schicksal" oder gar "göttlicher Fügung" verweist. Er gehört in die Welt der auf Pietät bedachten Trauerreden bei Begräbnissen sowie zur Trivial- und Erbauungsliteratur, nicht aber in die aktuelle Berichterstattung.


Was ist zukunftsfähig?


Die rege genutzte Möglichkeit des Nachholens von Schul- und Berufsausbildungsabschlüssen an deutschen Haftanstalten gilt als größte und auch im Ausland anerkannte Leistung des deutschen Justizvollzugs. Manches läuft in dieser Richtung auch richtig gut und vorbildlich.


Andererseits hat die Forschung herausgearbeitet, dass im Jugendstrafvollzug sehr viel Gewalt den Alltag bestimmt. Sie wird nur im Normalfall kaum wahrgenommen beziehungsweise von den Bediensteten als naturgegeben betrachtet und geduldet. Ausschließlich bei Bluttaten wird das Dunkelfeld für einen Moment ins Licht der Öffentlichkeit gezogen.


Die Bundesregierung plant sogar, dieSicherungsverwahrung nach Verbüßung einer Haftstrafe auch auf Jugendliche auszudehnen.


Ob die drei Angeklagten wegen ihrer völlig ungehemmten Brutalität nach Verbüssung einer Haftstrafe ohne Weiteres wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen werden können, darüber kann man durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten. Hirnforscher würden dazu wahrscheinlich diagnostizieren, dass sich fehlende Empathie - sprich Gefühlsblindheit gegenüber Anderen - nicht nachbilden wird. Diese Täter bleiben demnach gefährlich.


Jochen Goerdeler vom Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) rückte in seiner Argumentation dagegen die Anfälligkeit für Fehlprognosen in den Blickpunkt. Kriminologen befürchteten inzwischen, dass für einen wirklich gefährlichen Straftäter bis zu zehn andere Menschen eingesperrt bleiben, die nach ihrer Freilassung tatsächlich nicht wieder straffällig geworden wären.


Laut Aussage des wissenschaftlichen Mitarbeiters der Universität Köln, Klaus Jünschke, werden 80 Prozent der Jugend-Gefangenen nach Verbüßung der Haftstrafe erneut straffällig. Das sind oft geringere Vergehen, so dass nicht eine gleich große Anzahl erneut ins Gefängnis muss. Aber man kann das dennoch als insgesamt miserables Resultat des Haftstrafen-Konzepts bewerten.


In der Schweiz gibt es bemerkenswerterweise gar keine Jugendhaftanstalten. Nach eidgenössischem Recht gibt es zwar Einschließungsstrafen von einem Tag bis maximal einem Jahr. Beispielsweise im Kanton Basel-Land werden sie aber eher selten angewendet.


Die jugendfreundlichere eidgenössische Strafpraxis ist in Deutschland aber außer den Fachleuten nahezu nicht bekannt. Dabei hat der ehemalige Reichsjustizminister und bedeutende Rechtsphilosoph der Weimarer Republik, Gustav Radbruch schon damals erkannt: "Wir brauchen keine besseren Gefängnisse, wir brauchen Besseres als Gefängnisse."


Jürgen Neitzel - 02.08.2007



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