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Meineidsvorwurf soll Opfer zum Täter machen

Prozessbericht vom Verfahren gegen Dr. Ulrich Brosa


22.07.2007 - dp


Der neuerliche Meineid-Prozeß gegen den Amöneburger Physiker Dr. Ulrich Brosa - einen Wissenschaftler mit internationalem Renomée - hat am Donnerstag (19. Juli) am Amtsgericht Marburg stattgefunden. Das Verfahren wirkte auf die Zuhörer des Prozesses in hohem Maße konstruiert, da die Anklage sich nur um eine dehnbare Auslegung der "Kenntnis von Tat und Täter“ dreht.


Ein Prozess in der gleichen Sache war von Richter Mirko Schulte schon einmal eingestellt worden. In dem neuerlichen Verfahren wurde überraschend eine schon begrabene Sache wieder aufgerollt.


Vorgeworfen wurde dem Amöneburger Physiker, er habe gegenüber dem Amtsgericht Kirchhain falsche Angaben gemacht. Brosa hatte anonyme Morddrohungen erhalten. Seinen Verdacht, wer ihm diese Drohungen zugemailt hatte, versuchte er durch verschiedene Recherchen zu erhärten. Erst als er sich seiner Beweise völlig sicher wähnte, wandte er sich mit einer Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft.


Vorgeworfen wurde ihm nun, er habe bereits früher Kenntnis von dem Täter gehabt als angegeben. Brosa selbst datiert seine Kenntnis des Täters auf den Zeitpunkt, wo er sich seiner Sache völlig sicher war.


Sein Verteidiger Tronje Döhmer erklärte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass es sich offensichtlich um ein politisches Strafverfahren handle, das aus der Mitte der Justiz heraus gegen Brosa geführt werde. Der eingesetzte Staatsanwalt müsse abberufen werden, da er zu sehr in das Verfahren verwickelt sei. Er hatte das Verfahren gegen den Urheber der Morddrohungen angeblich im Wege des "Täter-Opfer-Ausgleichs" eingestellt, ohne das Opfer an diesem Verfahren zu beteiligen!


Döhmer verlas die Revisionsbegründung und merkte an, dass die umfangreiche Vorgeschichte - die Verfolgung Brosas durch Neonazis und deren mangelnde Strafverfolgung - zum Meineid-Verfahren unbedingt vom Gericht gewürdigt werden müsse, da sonst der Meineid-Vorwurf nicht richtig bewertet werden könne.


Der Vorsitzende erklärte, dass das Gericht die Aufforderung zur Abberufung des Staatsanwalts ernst nehme. In den Gesetzen sei eine "Befangenheit des Staatsanwalts" aber nicht vorgesehen. Eder Richter gab aber zu, dass eine Schieflage bestehe.


Die Benennung des betreffenden Staatsanwalts als "Rechtsbeuger" könnte als rechtsfeindlich angesehen werden. Die Verteidigung habe zwar das Recht, alles vorzubringen, was zur Verteidigung nötig sei, aber ein Missbrauch dieser Rechte sei strafbar.


Döhmer wies darauf hin, dass es sich nun mal um Straftaten von Seiten der Behörden handele. Deshalb seien als Zeugen auch Richter Laudi, Dr. Edmund Haferbeck und Dr. Albrecht zu vernehmen.


Schulte erwähnte die Artikel der Oberhessischen Presse (OP), wonach es in der Region eben Nazi-Probleme gebe. Er gab sich bezüglich des Prozesses ratlos und fragte Döhmer, wie man nun weiter verfahren solle.


Der Staatsanwalt gab sich kooperativ und zählte alles auf, womit er Brosa angeblich entgegengekommen sei. Er betonte auf die Einlassungen Döhmers, dass er selbst von höheren Dienststellen seiner Behörde "nicht gemaßregelt“ worden und "straffrei“ geblieben sei.


Er sei es gewohnt, als Staatsanwalt im Zentrum der Kritik zu stehen und stünde "professionell“ darüber. Er hebe sogar alle unberechtigten Vorwürfe gegen sich in einem Ordner auf. Ihn ließen die Vorwürfe kalt.


Zu diesem Zeitpunkt hatte der Zuschauer des Geschehens den Eindruck, dass der Vortrag des Anwalts seine Wirkung nicht verfehlt hatte. Reaktionen des Richters und des Staatsanwalts bezogen sich auf ihre persönliche positive Darstellung und nicht mehr auf den Meineid-Vorwurf, der in den Hintergrund trat.


Döhmer musste daran erinnern, dass es hier um einen Meineid-Prozeß gehe. Der Richter gab zu, dass das Verfahren bisher falsch behandelt worden sei. Er meinte, er wolle nicht den Eindruck erwecken, dem Staatsanwalt beizuspringen, erweckte beim Zuschauer aber genau dieses Gefühl.


Weiter gab sich Schulte ratlos über das weitere prozessuale Vorgehen. Wieder verteidigten sich der Staatsanwalt und Schulte, bis Anwalt Döhmer die Karte zurückspielte und meinte, dass in einem Prozess der Richter schon wissen müsse, wie er ein Verfahren zu gestalten gedenke. Die Verunsicherung war zu spüren, so dass die Sitzung erst am Nachmittag wieder aufgenommen wurde.


Nach der Mittagspause erklärte der Staatsanwalt, dass er nicht aus privater Befriedigung am Prozess teilnehme. Er mache es sich nicht leicht. Er hätte schon früher Brosa mehr Schwierigkeiten bereiten können, habe dies aber vermieden.


Schulte begann mit der Beweisaufnahme und verlas das Sitzungsprotokoll des Kirchhainer Amtsgerichts, Seite 18 bis 20 der Akte. Die Schöffen schauten unbeteiligt. Weder stellten sie jemals Fragen, noch schienen sie irgendwie innerlich am Prozess teilzunehmen. Sie nahmen keinerlei Rechte wahr, die ihnen vom Gesetz zur Verfügung gestellt werden.


Weitere Schriften wurden verlesen: Brosas Schreiben an den leitenden Oberstaatsanwalt (Losta) bei der Hessischen Generalstaatsanwaltschaft. Man erfuhr, dass Brosas Haustür von Gewalttätern drei mal eingeschlagen und unzählige Male weitere Sachbeschädigungen am Haus ausgeführt worden sind.


Schulte bestätigte den Umfang der massiven Randale. Bei dem vorherigen Verfahren hatte er noch von einem "Nachbarschaftsstreit“ im Fall Brosa gesprochen.


Sollte das Gericht tatsächlich unparteiischer geworden sein? Schulte fragte wiederum, welche Feststellungen in den Prozess einzuführen seien. Döhmer meinte, dass auf jeden Fall die Gesamtumstände der Lage Brosas berücksichtigt werden müssten. Es handele sich um einen komplexen Sachverhalt, der zu würdigen sei und eines banalen "08-15“ Urteils nicht würdig sei.


Er fragte sich, wie er das gegen den Widerstand der Justiz schaffen könne, worauf Schulte entgegnete, dass es keinen Widerstand der Justiz dagegen gebe.


Daraufhin entbrannte eine prozesstaktische Debatte darüber, warum Anwalt Döhmer die Zeugen Laudi, Haferbeck und Albrecht in den Prozess einführen möchte, wobei doch die Akten nach Meinung Schultes und des Staatsanwalts alles so gut und genau darlegten.


Vor allem schien dem Gericht "unangenehm“ zu sein, Richter Laudi als Zeugen zu laden. Es ging darum, ob Schulte als Richter die Zeugen lädt oder ob Döhmer ihre Vernehmung zur Beweisführung beantragt.


Immer wieder versuchte das Gericht zusammen mit dem Staatsanwalt, Döhmer dazu zu bewegen, doch "auszupacken“, was er denn diese Leute zu fragen gedenke. Sonst sehe man keine Notwendigkeit, Zeugen zu laden.


Döhmer betonte, dass auch für ihn der Unmittelbarkeitsgrundsatz gelte, nicht nur für die Gegenseite. Paragraph 244 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) müsse klar zur Anwendung kommen.


Der Staatsanwalt stellte in Frage, dass Haferbeck gehört werden solle. Er sei schon lange nicht mehr mit der Sache befasst und er „drohte“ Informationen in den Prozess einfliessen zu lassen, die aus dem widerrechtlich beschlagnahmten Computer Ulrich Brosas stammen.


Schulte meinte, er fände den Paragraphen 244/3 StPO viel besser und das Gericht behalte sich alle weiteren Schritte vor. So endete dieser völlig skurrile Prozesstag.


Dieser Fall ist so ausführlich anhand von Akten dokumentiert, dass es nicht verwunderlich ist, dass er bundesweite Bedeutung findet und sogar im europäischen Ausland aufmerksame Beobachtung erfährt.


Dragan Pavlovic - 22.07.2007



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