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Gerichtsvollzieher bald als Inkasso-Unternehmer?

Bundesrat will Länderkassen auf Kosten der Schuldner entlasten


08.05.2007 - jn


Rabiates Vorgehen droht voraussichtlich bald säumigen Schuldnern. Statt ruhiger, sachlicher Beamter sollen "effizientere" Privat-Unternehmer Gerichtsvollzieher werden. In hoheitlichem Auftrag sollen sogenannte "Beliehene" staatliche Gewalt ausüben.


Ob infolge dieser Privatisierung Übergriffe vorkommen, kümmert die Unions-Christen erst mal nicht. Schließlich haben die Gepfändeten die Beweispflicht, und sie dürfen ja theoretisch vor Gericht ziehen. Wenn sie es sich leisten können.


Gerichtsvollzieher dürfen Wohnungen öffnen, durchsuchen, dabei Gewalt anwenden und nötigenfalls Schuldner sogar verhaften. Meistens finden sie dennoch nichts Pfändbares, da die Betroffenen tatsächlich arm dran sind. Und gewöhnliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie ein Fernsehgerät oder ein beruflich benötigter PC dürfen nicht mit dem "Kuckuck" beklebt werden.


Nach dem Willen mehrerer Ministerpräsidenten sollen diese Aufgabe aber bald private Unternehmer übernehmen. Die voraussichtlich folgenreiche Privatisierungs-Initiative haben die vier Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern losgetreten. Im März 2007 haben sie einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, die Gerichtsvollzieher zu entbeamten. Am Freitag, (11. Mai) dürfte der Entwurf nach dem Verlauf der bekannt gewordenen Beratungen eine Mehrheit bekommen. Das hat die überregionale Tageszeitung TAZ vom 7.5.2007 recherchiert.


Offen ist lediglich, ob es zu einer Zwei-Drittel-Mehrheit reichen wird. Sie wäre notwendig, wenn das Grundgesetz geändert werden müsste.


Außerdem fehlt bislang noch die Zustimmung des Koalitionspartners SPD, um eine entsprechende Bundestagsmehrheit zustande zu bekommen. Doch bei dem bekannten Wackelpudding-Charakter der politischen Standfestigkeit der Bundes-SPD sollte man sich auf ein Nicht-Zustandekommen des Vorhabens nicht verlassen.


Weil Gerichtsvollzieher als Beamte oft über jahrelange Erfahrung verfügen und statt Eigeninteressen ein rein sachliches Verhältnis zu ihrer Tätigkeit haben, hat es bislang wenig Klagen über ihre Arbeit gegeben. Das wollen die Länder jetzt grundlegend ändern.


Dadurch dass die neu ernannten Inkasso-Unternehmer ein hohes Eigeninteresse mitbringen, werden sie zu rüden "Methoden" greifen, soweit sie sich unbeobachtet glauben. Denn ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt unmittelbar daran, möglichst viel aus ihren "Kunden" herauszuholen.


Die betroffenen Menschen sind für sie da nur Hindernisse. Verrohend wirkt zudem die Unterstellung, die Schuldner seien letztlich "selbst schuld", egal ob es denn stimmt oder nicht.


Eine besondere Perfidie liegt in dem Vorhaben des Bundesrats, den Gläubigern die freie Auswahl des kommerziellen Gerichtsvollziehers zu überlassen. In der Regel werden sie den ihrer Meinung nach effizientesten Schulden-Eintreiber beauftragen. Eine Negativ-Auslese in Richtung versteckt brutalen Vorgehens steht zu erwarten. Wie Rentner oder alleinstehende junge Frauen sich des qua Status in ihre Wohnung eindringenden "Vollziehers" erwehren können, wenn er über seine offiziellen Befugnisse hinaus handelt, mag man sich gar nicht ausmalen.


Bislang sind Gerichtsvollzieher nicht überzogen kostspielig. Die Pfändung eines Wertgegenstands kostet den Schuldner bisher 20 Euro, seine Versteigerung 40 Euro. Insgesamt belastet das Gerichtsvollzieher-Wesen die Länder pro Jahr mit 200 Millionen Euro.


In Zukunft werden die Gebühren etwa verdreifacht und ganz dem Gerichtsvollzieher zustehen. Die Länder-Haushalte wären geringfügig entlastet, aber zu welchem Preis?


Die drastische Anhebung der Gebühren ist eine weitere maßlose "Schröpfung" der Normal- und Geringverdiener. Selbst Christian Groß vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist über die veranschlagte Gebührenerhöhung beunruhigt. "Bei kleinen Schulden lohnt sich dann ein Vollstreckungsversuch oft gar nicht mehr.", sagte er gegenüber der TAZ.


Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) ist da ganz anderer Auffassung: er will die Gebühren weitgehend "erfolgsabhängig" festschreiben.


Auch im Umgehen mit Schuldnern werden vermutlich also bald US-amerikanische Verhältnisse auf die Deutschen zukommen. Doch auch ohne diese drohenden Verschlechterungen haben Verschuldete hierzulande schon jetzt nichts zu lachen. Nachdem die Schuldner-Beratungsstellen in Hessen schon Roland Kochs "Aktion sichere Zukunft" zum Opfer gefallen sind, sparen er und die anderen Ministerpräsidenten nun noch einmal an den "Kleinen Leuten".


Die Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme hat viele Menschen bereits über den Rand der Armut gedrängt. Die Privatisierung des Gerichtsvollzieher-Wesens dürfte manchen vollends die Existenz zerstören.


Jürgen Neitzel - 08.05.2007



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