Besaß Georg Klein die "Lizenz zum Töten"?
12.12.2009 - FJH
Hatte Oberst Georg Klein vom Kanzleramt "die Lizenz zum Töten"? Diese Frage stellt sich nach neuen Veröffentlichungen über das von ihm angeordnete Bombardement einer Personengruppe bei Kundus.
Bis zuletzt hatten auch der neue Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg und Bundeskanzlerin Angela Merkel behauptet, der Bundeswehr-Oberst habe mit der Anordnung des Bombardements zwei Tankwagen vernichten wollen. Damit habe er verhindern wollen, dass diese Tankwagen zu Attentaten auf deutsche Soldaten benutzt werden könnten.
Nun aber steht die Behauptung im Raum, der Tod von vermutlich 142 Menschen sei geschehen, weil der Oberst in Absprache mit dem "Kommando Spezialkräfte" (KSK) der deutschen Bundeswehr die gezielte Tötung von Taliban-Führern habe erreichen wollen.
Eine solche Aktion wäre moralisch und juristisch nicht vertretbar. Beamte eines Rechtsstaats dürfen zwar in Fällen von Notwehr die geringstmöglichen Maßnahmen ergreifen, um sich und andere zu schützen. Eine gezielte Tötung selbst als gefährlich geltender Verdächtiger wäre aber eine Art Todesstrafe ohne Urteil.
Der Oberst erhöbe sich damit zum Richter und Henker gleichzeitig. Die "Kollateralschäden" bei der Zivilbevölkerung müssten zudem als Mord eingestuft werden, weil er den Tod unschuldiger und wehrloser Menschen billigend in Kauf genommen hätte, um sein fragwürdiges Ziel zu erreichen.
Nun könnten Juristen antworten, der Vorgang sei unter Bedingungen eines Kriegs geschehen. Wahrscheinlich haben sie damit Recht. Was aber rechtfertigt die Beteiligung eines demokratischen Rechtsstaats an einem Krieg, der mit solch undemokratischen Methoden geführt wird?
Auf diese Fragen gibt es eigentlich nur eine konsequente Antwort: Die Bundeswehr muss sofort aus Afghanistan abgezogen werden! Die zivilen Opfer des Bombardements muss die Bundeswehr angemessen entschädigen!
Franz-Josef Hanke - 12.12.2009