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Völkerrecht als Muster ohne Wert?

Bruch der Genfer Konvention am Hindukusch


10.01.2008 - jn


Was ist das Völkerrecht tatsächlich wert? Den deutschen Gerichten liegt manchmal offenbar mehr an karriere-taktischem Windschnitt als an der Durchsetzung geltender Rechtsgrundsätze.


Der aktuelle Fall der Sanitäts-Soldatin Christiane Ernst-Zettl dokumentiert einen Verfall der Rechtstreue und Moral, der atemberaubend genannt werden kann. Sie verhielt sich korrekt und gesetzestreu bis zuletzt, ging den juristisch vorgeschriebenen Weg und wurde von Richtern schmählich im Stich gelassen.


Die 37-Jährige im Range eines Hauptfeldwebels war als Sanitäts-Soldatin in Afghanistan eingesetzt. Im 7. ISAF-Kontingent diente sie vom Februar bis April 2007 wie zuvor schon im Kosovo-Auslandseinsatz in einer Klinik-Kompanie in Kabul. Am 16. April erhielt sie von ihrem Vorgesetzten den Befehl, Dienst mit der Waffe in der Hand zu leisten.


Darauf hin suchte sie den Sicherungszug-Führer - einem Oberleutnant - auf und machte ihn auf den Rechtsverstoss aufmerksam. Aus guten Gründen ist das gemäß der völkerrechtlich bindenden Genfer Konventionen Sanitätern streng untersagt. Nur solange ihr Nichtkombattanden-Status glaubwürdig ist, werden Lebensretter nicht unterschiedslos zur kämpfenden Truppe behandelt.


Allein für dieses rechtlich völlig korrekte Verhalten wurde die Sanitäterin dienstlich zu einer Geldbuße von 800 Euro verurteilt und strafweise nach Deutschland zurück beordert. Sie habe den"ordnungsgemäßen Dienstablauf behindert" hieß es zur Begründung.


Ihre folgerichtige gerichtliche Eingabe in Deutschland beim zuständigen Truppendienstgericht Süd wurde mit der "Erklärung" abgewiesen "Ihr musste klar sein, dass der Sicherungszug-Führer diese Frage nicht sofort klären konnte".


Zudem konstruierte das Militärgericht aus ihrer Weigerung einen "Missbrauch ihrer Rechte zu Lasten eines Kameraden". So leicht wird ein Willkür-Opfer zum eigentlichen Täter umfrisiert.


Nachdem das zur Klärung des Rechtsnotstands hinzugezogene Bundesverteidigungsministerium die Sache monatelang verschleppt hatte, beantragte Ernst-Zettl, das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig solle entscheiden. Dort hat dann der 1. Wehrdienstsenat am 27. November 2007 beschlossen, die Anträge der Sanitäterin als unzulässig zu verwerfen (BVerwG 1 WB 58.06, 64.06). Eine Revision wurde nicht zugelassen.


Oberstleutnant Jürgen Rose nannte das in der Wochenzeitschrift "Der freitag" vom Freitag (4. Januar) zurecht einen "zutage tretenden Hang der Exekutive zum habituellen Völkerrechtsbruch".


Einen Neben-Aspekt sollte man noch kennen: Christiane Ernst-Zettl ist laut Informationen der Kritischen Soldaten-Vereinigung "Darmstädter Signal", dem sie seit 2005 angehört, selber ehrenamtliche Richterin am Landgericht.


Jürgen Neitzel - 10.01.2008



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