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Härten durch Hartz auch für Richter

Gerichtspräsident klagt über überlastete Sozialgerichte


19.02.2008 - FJH


Sorgen um die Qualität der Rechtsprechung macht sich der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts. Bei einer Pressekonferenz klagte Harald Klein am Dienstag (19. Februar) in Darmstadt über die stetig steigende Belastung der Sozialrichter. Die Klage-Flut sei nicht länger ohne Qualitätsverlust zu verkraften.


Den größten Anteil am Anstieg der Verfahrenszahl hat Anfang 2005 die Verlagerung der Zuständigkeit für Hartz IV von den Verwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte verursacht. Knapp ein Drittel der Prozesse dreht sich seither um Streitigkeiten über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).

In einem Drittel dieser Verfahren erhalten die Antragsteller Recht. Immerhin 5 Promille aller Hartz-IV-Bescheide sind offensichtlich fehlerhaft.

Nach Kleins Angaben sind die hessischen Sozialgerichte noch nie so sehr in Anspruch genommen worden wie 2007. Insgesamt sind dort im vergangenen Jahr 24.700 Klagen eingegangen. Das waren 52 Prozent mehr als 2003.


"Wir haben die Grenze der Belastbarkeit erreicht und müssen auch personell aufstocken", forderte Klein. Die Politik müsse entscheiden, ob sie tatsächlich schnellere Verfahren wolle, und dann in einem Umfang neue Richter und Mitarbeiter einstellen, der der Belastung entspricht.


Stattdessen ist die Zahl der Richter in erster Instanz seit 2003 nur um 19 Prozent auf 69 gestiegen. In anderen Bundesländern seien deutlich mehr Sozialrichter eingestellt worden.


Obwohl die hessischen Sozialgerichte immer schneller zu einer Entscheidung kommen und die Erledigungen seit 2003 um 72 Prozent erhöht haben, waren zum Jahresende 2007 noch mehr als 27.700 Klagen unerledigt. Sieben Monate lang müssen Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) deswegen im Durchschnitt auf einen Gerichtsentscheid warten.


Kritiker hatten schon bei der Festlegung der Zuständigkeit bei den Sozialgerichten geargwöhnt, dass das SGB II damit indirekt eine Rechtsverkürzung für die Betroffenen bewirken könnte. Dabei dreht es sich bei derartigen Verfahren in aller Regel um die materiellen Existenzgrundlagen der Klageführer. Auch späte Gerechtigkeit kann für manchen Betroffenen zu existentieller Not führen.


Franz-Josef Hanke - 19.02.2008



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