Mit hilflosen Senioren kann man offenbar fast alles machen. Solange man sie nicht offensichtlich umbringt, können die "näheren Umstände" ihrer Betreuung und Essensversorgung im Altenheim ruhig schlimm sein. Kann das wirklich so bleiben?
Der auf "Kosten-Optimierung" ausgerichtete Personalschlüssel erlaube eben nicht mehr, sagen die Verantwortlichen. Hauptsache ist und bleibt, dass die Fassade "stimmt", damit keine "Kunden" vor Vertragsabschluss scheu werden.
Dass dies eben nicht nur ein in Deutschland weit verbreitetes Angst- und Schreckensbild ist, machte kürzlich ein einspaltiger Prozess-Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom Samstag (8. Dezember) deutlich. Aber auch die größte überregionale Qualitätszeitung Deutschlands muss Rücksicht nehmen, auf dass ihre Anzeigen-Kunden keinen Schluckauf bekommen. Daher gibt es die schlimmen Tatsachen nur in der Print-Ausgabe.
Im Internet findet sich dazu nur eine halbwegs ausführliche Prozess-Ankündigung "Heute Prozess wegen Essen in Pflegeheim" bei den
Kobinet-Nachrichten vom Freitag (7. Dezember).
Gegenstand der Münchner Gerichtsverhandlung war die Unterlassungsklage eines Gräfelfinger Altenheim-Küchenleiters. Es sollte nicht mehr weiter öffentlich gesagt werden dürfen, dass das Essen dort für die Bewohner unzumutbar sei. Er wehrte sich gegen das Wort "Fraß" und die bittere Rede der Betroffenen vom "Verhungern im Heim".
Der von ihm beklagte Manfred Krause war also eigentlich ein böser Kritiker. Seine 93-jährige Mutter war als Betroffene von ihm in ihrem Recht auf menschenwürdige Bedingungen im Heim jahrelang tatkräftig unterstützt worden.
Krause hatte die Heimleitung, die Heimaufsicht und das bayrische Sozialministerium auf die traurigen Tatsachen schriftlich aufmerksam gemacht. Die Zustände indes wurden nicht verbessert. Stattdessen versuchte man, ihn mit der Gegenklage vor Gericht zum Schweigen zu bringen.
Der Amtsrichter urteilte jedoch, dass eine zutreffende Benennung des Übelstands wie die vorliegende unter den Schutz der verfassungsmäßigen Meinungsfreiheit stehe. Zuvor hatte der Beklagte allerdings deutlich gemacht, dass ihm keinesfalls daran gelegen habe, den Küchenchef etwa persönlich zu beleidigen.
Damit ist nun amtlich erlaubt, darüber zu debattieren, dass "das Essen für die Bewohnerinnen und Bewohner in einem Gräfelfinger Heim weder seniorengerecht und bekömmlich, noch schmackhaft oder appetitlich" ist. Wie sollte es bei einer Kosten-Vorgabe von 4,02 Euro pro Tag - für Frühstück, Mittag- und Abendessen - auch anders sein können.
Beinah könnte man mit dem Küchenchef Mitleid haben. Immerhin entscheidet er sich offenbar täglich neu dafür, den "Bettel" nicht hinzuschmeißen.
Die schrecklichen Details der von oben angeordneten "Kosten-Kontrolle" sind vermutlich bundesweit ähnlich. Darüber wird nur erstaunlich selten in den Medien berichtet. Angeblich will das ja niemand lesen.
Wahr ist: Anzeigen könnten entzogen werden. Zutreffend ist auch, dass es bessere und schlechter geführte Seniorenheime gibt als das hier zufällig ins Gerede gekommene.
Dass schlicht das nötige Personal fehlt, um die hilfebedürftigen Heimbewohner nicht im Schnelldurchgang "abzufüttern", das ist gewiss keine Gräfelfinger Besonderheit.
Essen im Altenheim bedeutet, Mahlzeiten in einem großen Speisesaal einzunehmen. Die Mitarbeiter haben meist wenig Zeit für individuelle Betreuung. Der Betrieb geht vor. Die ökonomischen Vorgaben sind erbärmlich.
Der
Bericht über die Qualität der Pflege in Deutschland 2007 vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen bietet darüber breiteren Aufschluss. Die verbreiteten Mißstände sind also kein Geheimnis. Der "mündige Bürger" muss sich nur dazu überwinden, auf das gewohnheitsmäßige "Ausblenden" der Schattenseiten öfter mal zu verzichten.
"Warum nicht auch mal überlegen, ins Altenheim zu gehen?" rät die bayrische Kleinstadt Gräfelfing mit ihrem zufällig unrühmlich bekannt gewordenen
Caritas-Altenheim. Gräfelfing ist überall - solange die Bürger sich nicht klar entscheiden, genauer hinzuschauen, was los ist in ihrer eigenen Stadt. Gehen Sie und schauen Sie selber!