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Wie Technokraten eine gute Idee vermurkst haben

Die teure Rückkehr in die GKV


09.09.2007 - jn


Gesundheit ist teuer. Besonders teuer kommt sie jetzt Menschen zu stehen, die sie sich schon in der Vergangenheit nicht leisten konnten.


Die Gesundheitsversicherungs-Pflicht erweist sich als ein derber Fehlschlag. Laut neuesten statistischen Zahlen von Ende August sind erst rund 43.000 Nichtversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Für jene Menschen, die wegen Zahlungsschwierigkeiten aus der für Ältere und Kranke besonders teueren Privaten Krankenversicherung hinausgeworfen wurden, sehen die Zahlen sogar noch düsterer aus. Dabei schätzen die Sozialpolitik-Experten die Gesamtzahl der Betroffenen auf vier- bis neunmal so viele.


Die offiziellen Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit sprechen schönfärberisch von 150.000 bis 300.000 von Nicht-Versicherung betroffenen Menschen. Unabhängige Wissenschaftler und Praktiker rechnen realistischerweise eher mit rund 400.000 Betroffenen in Deutschland, die vor April 2007 ohne Krankenkasse dastanden. Das vertrat zum Beispiel Dr. Claudia Kaminski, die Pressesprecherin des Malteser Hilfsdiensts in Köln ,gegenüber n-tv.


Der Malteser Hilfsdienst hat bundesweit eine Handvoll Initiativen aufgebaut, die unbürokratisch und kostenlos Nicht-Versicherten medizinische Behandlung ermöglichen. Diese Malteser Migranten Medizin bietet seit 2001 in Berlin, Köln und wenigen anderen Städten anonyme Hilfe für Menschen, die sonst durch alle staatlichen Raster fielen.


Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte in der "Thüringer Allgemeinen" vom Freitag (6. September) windelweich: "Ich bin mit dieser Zahl, Stand Ende August, nicht unzufrieden. Die Neuregelungen müssen sich erst herumsprechen." Er kündigte eine bundesweite Werbekampagne über das Rückkehrrecht und die Versicherungspflicht ehemals gesetzlich Versicherter an.


Man sollte ihn nicht damit davonkommen lassen. Schließlich sind seit Inkrafttreten der "Reform" am 1. April nun mehr als fünf Monate verstrichen. Trotz vereinzelter Beiträge zum Thema in Presse, TV und Radio hat das Gesetz die Betroffenen offensichtlich nicht überzeugt.


Seit dem 1. April besteht eine verbindliche Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland. Wer zuvor Mitglied einer gesetzlichen Kasse war, die Zugehörigkeit wegen Zahlungsproblemen dann aber verloren hat, muss sich jetzt erneut dort versichern. Umgekehrt ist die Krankenkasse, bei der jemand zuletzt versichert war, gesetzlich gezwungen, das Ex-Mitglied wiederaufzunehmen.


Für ehemals Privatversicherte gibt es eine Rückkehr-Ermöglichung ab dem 1. Juli 2007. Eine Versicherungspflicht jedoch ist erst ab dem 1. Januar 2009 festgelegt.


Als ziemlich unbegründeter Optimismus stellte sich allerdings die Erwartung des Ministeriums heraus, es werde einen Ansturm auf die endlich ermöglichte Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geben. Offenkundig hatten es die Ministerialbeamten gar nicht nötig, sich bei unabhängigen Sachverständigen außerhalb der Versicherungswirtschaft sachkundig zu machen.


Verhandelt wurde ausschließlich mit den Managern der Versicherungen. Und dementsprechend ist das Gesetz leider auch ausgefallen.


Der Chef der Techniker-Krankenkasse in Thüringen, Guido Dressel, äußerte sich gegenüber der Thüringer Allgemeinen zu den Gründen des geringen Rückkehr-Willens: "Die stieß allerdings bei den Adressaten auf wenig Gegenliebe." Bei vielen Nichtversicherten habe sich schlicht nichts daran geändert, dass sie sich die Kassenbeiträge nicht leisten können.


Die reine Versicherungspflicht hat das Problem nicht gelöst, stattdessen ein neues aufgetischt, sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, Ralph Walter. "Die Situation wird von Monat zu Monat prekärer. Wer im September zu einer Versicherung zurückkehren möchte, muss in aller Regel schon deutlich über 1.000 Euro für die sechs Monate nachzahlen".


Der Experte der Betriebskrankenkasse BKK Ost, Matthias Tietz, fand zu der Neuregelung noch deutlichere Worte: "Den Leuten wurden per Gesetz Schulden auferlegt". Die geringe Zahl der Rückkehrer bestehe aus "solchen, die wegen ihrer schlechten Gesundheit wirklich Druck hatten."


Hämisch klingt angesichts dessen eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums. Wer nicht in die GKV zurückkehre, müsse mit Sanktionen rechnen. "Man muss die Beiträge ab April nachzahlen. Zusätzlich fällt noch ein Zuschlag von fünf Prozent an".


Diese Drohung läuft wahrscheinlich ziemlich ins Leere. Denn meist ist bei den Neu-Kunden nach Einschätzung der Krankenkassen nichts zu holen. Pfändungen gingen daher ins Leere.


Wer unter die Hartz-4-Gesetze fällt, ist dabei noch vergleichsweise auf der besseren Seite. Denn dann müssen die entsprechenden Behörden den aufgelaufenen Betrag begleichen. Bevor das durch ist, wird allerdings ein entsetzlicher bürokratischer Akt veranstaltet. Diese Prozedur kann Monate dauern.


Die ursprünglich gute Idee, dass in Deutschland niemand ohne Krankenversicherung leben soll, wurde von Technokraten so lebensfern umgesetzt, dass sich ihre Wirkung ins glatte Gegenteil verkehrt. Wer arm ist, wird von den Behörden noch dafür bestraft. Die angedrohten Straf- und Nachzahlungen türmen sich schließlich so hoch auf, dass der Wiedereinstieg für viele unbezahlbar wird.


Jürgen Neitzel - 09.09.2007



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