"Niemand muss in Deutschland verhungern." Diese Aussage wiederholten vor allem Politiker und Behörden-Vertreter immer gebetsmühlenartig, wenn Kritik am Sozialsystem aufkam. Der Fall eines 20-jährigen Erwerbslosen aus Speyer straft diese Aussage nun aber Lügen. Er wurde am Sonntag (15. April) verhungert in seiner Wohnung aufgefunden.
Der
Südwest-Rundfunk (SWR) in Stuttgart hatte in seinem Regionalprogramm für Rheinland-Pfalz
über diesen Fall berichtet. Demnach sei auch die 48-jährige Mutter des Mannes in einem bedenklichen Gesundheitszustand aus der Wohnung herausgeholt worden. Sie habe ausgesagt, dass beide kein Geld mehr für Essen gehabt hätten.
Dem Bericht zufolge hatte der Mann Termine nicht wahrgenommen, zu den ihn die Arbeitsverwaltung verpflichtet hatte. Daraufhin seien die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gekürzt worden. Schließlich habe er kein Arbeitslosengeld II (ALG II) mehr erhalten.
Beinahe zynisch mutet in diesem Zusammenhang der Verweis von Sozialverbänden auf die Möglichkeit einer Speisung bei der "Speyerer Tafel" an. Zumindestens
die "Marburger Tafel" unterhält Wartelisten für die Abgabe von Nahrungsmitteln. Zudem nimmt sie nur Personen auf, die ihre Armut durch behördliche Bescheide nachweisen. Einen solchen Bescheid aber besaß der Verhungerte ja eben gerade nicht!
Weiterhin muss auch auf die
Verquickung der Tafeln mit dem Unternehmensberater McKinsey hingewiesen werden. Das Unternehmen "rationalisiert" erst massenhaft Arbeitsplätze weg, um hinterher den Opfern des Arbeitsplatz-Abbaus ein paar Brosamen als edle Spende hinzuwerfen.
"Die Menschenwürde ist unantastbar", heißt es im Artikel 1 des Grundgesetzes. Schon der Gang nach Canossa in Gestalt der Arbeitsagentur oder des
KreisJobCenters (KJC) mag manchen in seiner Würde beeinträchtigen. In jedem Fall zieht sich aber der Staat durch Verweis auf die Tafeln und andere wohltätige Einrichtungen mehr und mehr aus seiner Pflicht zurück, die Grundexistenz der Menschen zu gewährleisten.
Inzwischen denken Aktive aus der Erwerbslosen-Bewegung über einen Hungerstreik gegen die menschenverachtende Praxis der Behörden im Umgang mit dem ALG II nach. Angesichts der Geschichte aus Speyer gewinnt diese Debatte nun eine neue Brisanz.
Welcher gut verdienende Minister macht sich schon Gedanken über die Schwermut von Menschen, die "betteln" gehen müssen? Wer hat schon einmal selbst versucht,
mit 345 Euro monatlich über die Runden zu kommen? Wer rechnet aus, wie hoch die Teuerung seit Festlegung dieses Satzes im März 2004 gewesen ist?
Der psychische Druck auf die Menschen ist ein gewollter Nebeneffekt der Regelungen von Hartz IV. Er soll die Menschen zwingen, jede –
auch noch so schlecht bezahlte – Arbeit anzunehmen. Zudem soll er die Beschäftigten einschüchtern, damit sie jede Verschlechterung ihres Lohns oder ihrer Arbeitsbedingungen hinnehmen.
Genau dieser Druck ist nun aber wohl ausschlaggebend gewesen dafür, dass ein Mensch verhungert ist und eine zweite Person beinahe auch verhungert wäre. Dieser
psychische Druck ist eine Art von Folter . Das SGB II droht denen Strafe an, die den Anweisungen der Behörden nicht widerstandslos folgen.
"Mitwirkungspflicht" nennt das Gesetz diese Voraussetzung für einen Leistungsbezug. Die Menschen müssen mitwirken bei ihrer eigenen sozialen Deklassierung, sonst stürzen sie ins Bodenlose.
Wie tief ist diese Bundesrepublik schon gesunken, dass so etwas in Deutschland möglich ist! Während die Reichen immer mehr Steuergeschenke einheimsen, verhungern die Armen in ihren Wohnungen.
Aber nein: Niemand muss verhungern! Man kann sich ja auch auf die Straße setzen und betteln.