Große Erwartungen werden meistens enttäuscht. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) indes hat es mit seinem am Dienstag (9. Februar) verkündeten Hartz4-Urteil geschafft, selbst bescheidene Hoffnungen auf ernsthafte Korrekturen der Hartz-IV-Regelsätze zu unterbieten. Während sie sich selbst wahrscheinlich als "salomonisch" und "maßhaltend" wahrnehmen, haben sie ein weiteres Mal eine taktierende Grundhaltung und ethische Halbherzigkeit vorgeführt.
Die Menschen in diesem Lande werden von "ihren" höchsten Richtern bei der Frage nach dem Existenzminimum im Stich gelassen. Von den salbungsvollen, milden Worten des Tadels für kriminell schlechte Gesetzgeber-Arbeit bei der Formulierung und
Berechnung der H4-Gesetze geht kein Signal aus.
Die Bundesarbeitsministerin, die bei der Verkündung medienoffensiv wie immer anwesend war, nannte es unzutreffend "eine wegweisende, eine bahnbrechende Entscheidung" (O-Ton im DeutschlandRadio Kultur). Wie man Politiker so kennt, war das weder original-spontan noch ihre ehrliche Meinung, sondern das was sie ohnehin zu sagen vorgehabt hatte.
Denn was soll "wegweisend" daran sein, wenn der Gerichtsvorsitzende Hans-Jürgen Papier (laut Bericht der
Süddeutschen Zeitung) aussagt: Die Regelsätze seien derzeit weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend". Sie seien jedoch "nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden". So etwas nennt man Wischiwaschi oder "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".
"Bahnbrechend" ist es gewiss nicht, dass die offiziell 6,7 Millionen betroffenen Menschen, darunter mehr als 1,7 Millionen Kinder, ein weiteres Jahr mit unter dem realen Existenzminimum liegenden Regelsätzen leben sollen. Die bessergestellten Kreise sagen dazu dann vertröstend, ja aber es gäbe doch hilfreiche "
Tafeln", Suppenküchen und in manchen Städten sogar "Stadtpässe" für verbilligte Busfahrkarten.
Die H4-Gesetze wurden 2004 in rund drei Monaten zusammengepfuscht. Dann sollte ihre Überarbeitung ja wohl realistisch in zwei Monaten plus parlamentarischer "Lesungs"-Prozedur machbar sein.
Hätten die hochwohlgeborenen Herrschaften vom Verfassungsgericht den Mut gehabt, klare Maßgaben und Zahlen in ihr Urteil aufzunehmen, dann hätte man ihre Leistung loben können. Die
detaillierten Ausarbeitungen des
hessischen Landessozialgerichts hatten das nahegelegt und möglich gemacht. Doch haben die "Roten Roben" es vorgezogen, windelweiche Rügen für schlechte Gesetzgebungsarbeit der Regierung Schröder sowie wachsweiche, weit auslegbare Anforderungen an die vorzunehmenden Korrekturen auszugeben.
Schon im antiken Griechenland war es eine Eigenart des
Orakels von Delphi, dass die dort verkündeten Wahrsagungs- und Urteilssprüche möglichst mystisch, also vague, phantasieanregend und nicht festlegend waren. Bei genauer Betrachtung haben die Deutschen des angehenden 21. Jahrhunderts in ihrem höchsten Gericht ebenfalls eine gesellschaftliche Einrichtung, die höchst interpretationsoffene, vague Ethik- und Rechtsauffassungen verkündet. Fortschritte hat es in den gut 2000 Jahren dazwischen offenbar nur in der technischen Ausstattung gegeben.
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Dieser Beitrag stammt vom Marburger
Blog "Brights Marburg" mit freundlicher Genehmigung des Urhebers Kuro Sawai. Der Text steht unter CC-by-nc-sa/3.0/de Lizenz.