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Fehlende Unschuldsvermutung ist längst Praxis

Anti-Repressions-Gruppe K.O.B.R.A. weist auf Polizeiwillkür als Folge hin


22.04.2007 - dp

Karrikatur: Schäuble im Irrenhaus

Aussagen der Innenminister Wolfgang Schäuble (Bund) und Volker Bouffier (Hessen) haben in den vergangenen Tagen Aufsehen erregt, weil beide die Unschuldsvermutung des Strafrechts in Frage gestellt haben. Vor allem der hessische Innenminister wies aber auch darauf hin, dass das Prinzip bereits seit langem nicht mehr gilt, wonach eine Person als unschuldig gilt, bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wurde.


Bouffier hatte in einem Interview mit dem Deutschlandradio am Freitag (20. April) gesagt: "Wenn Wolfgang Schäuble zum Beispiel darauf hinweist, dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gilt, dann ist das nun überhaupt nichts Neues. Das gilt seit 100 Jahren."


"Volker Bouffier hat recht. Allerdings macht das eine Sache nicht besser, wenn sie schon lange falsch läuft“, stellten Kritiker des geltenden Polizeirechts aus der Anti-Repressions-Gruppe K.O.B.R.A. fest. Zudem verdrängten gerade die Novellierungen des Straf- und des Polizeirechts in den letzten
Jahrzehnten die Unschuldsvermutung durch Präventiv-Strafen.


So sei fast überall der Unterbindungs-Gewahrsam ins Polizeirecht eingeführt worden, mit dem Menschen über längere Zeit inhaftiert werden können, nur weil die Polizei annimmt, dass diese Personen Straftaten begehen könnten. Gleiches gelte für Platzverweise, die exzessiv ausgesprochen würden.


"Die Polizei muss in all diesen Fällen gar keine stichhaltigen Begründungen präsentieren. Sie handelt einfach nach eigenem Gusto“, kritisieren die
K.O.B.R.A.-Aktiven. "Selbst wenn ein Verwaltungsgericht, was selten vorkommt, nachträglich eine solche Maßnahme kassiert, kann das der Polizei völlig egal sein, denn die gewünschte Wirkung tritt augenblicklich ein und kann im Nachhinein nicht mehr aufgehoben werden“.


Auch im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung schon seit längerem nicht mehr. Der Typus "Strafbefehl“ ist zu einer alltäglichen, urteilsgleichen Entscheidungsform geworden. Dieser Strafbefehl wird Angeklagten zugestellt und enthält bereits eine Strafe, ohne dass irgendeine
Anhörung oder ein gerichtliches Verfahren stattgefunden haben.


"Gegen den Strafbefehl kann zwar Widerspruch eingelegt werden, aber dann sitzt mensch vor den gleichen RichterInnen, die bereits im
Strafbefehl befunden haben, dass die betroffene Person ausreichend tatverdächtig ist und eine Strafe verhängt werden sollte“, meint die Gruppe. Ein
Freispruch sei in solchen Fällen kaum möglich, weil dann die Richter ihre eigene Fehlentscheidung einräumen müssten.


Krasse Auswirkungen fehlender Unschuldsvermutung
Dass Nachweise über Tatverdacht oder Gefahren von der Polizei regelmäßig nicht vorgebracht werden müssen, ist diesen Ordnungskräften bekannt. Das fördere Willkür, schlussfolgern die Kritiker des geltenden Polizei- und Strafrechts. "Letztlich
können Uniformierte mit der Berufung auf irgendwelch Gefahren, die sie nicht näher benennen brauchen, alles tun, selbst die Einengung
der Bewegungsfreiheit oder gar den Freiheitsentzug, die ja beide Grundrechte tangieren."


Die Anti-Repressions-Gruppe K.O.B.R.A. kann
auf spektakuläre Fälle aus der eigenen Erfahrung verweisen, was fehlende Unschuldsvermutung in der Praxis bedeutet. Sie hat etliche
willkürliche Hausdurchsuchungen, Platzverweise und Festnahmen in jährlichen Dokumentationen untersucht und veröffentlicht. In fast allen Fällen wurde ohne konkreten Tatverdacht gehandelt.


Beschwerden und Widersprüche seien kaum möglich: "Die Verwaltungsgerichte lehnen in den meisten Fällen die Prüfung ab."


Im Gegenteil könnten Beschwerden die Lage sogar noch verschlimmern: "Wenn jemand gegen
eine willkürliche Maßnahme Beschwerde einlegt, müssen die Ordnungsbehörden ihr Handeln nachträglich begründen. Sie werden niemals einräumen, keinen Grund gehabt zu haben, sondern im schlimmsten Fall einen erfinden.“


Im Raum Gießen sei das regelmäßig der Fall gewesen, was die K.O.B.R.A. in den Dokumentationen
umfangreich belegt habe. Als besonders krasses Beispiel verweisen die Aktiven der Gruppe auf den 14. Mai 2006. Ein grundloser Überfall der Polizei auf vier Radfahrer habe zu mehrtägigen Inhaftierungen, Hausdurchsuchungen und umfangreichen Beschlagnahmen geführt. Dass die vier Betroffenen keinerlei Straftat begangen hatten, wusste die Polizei sogar, weil sie die Gruppe, wie sich später herausstellte, umfangreich observiert hatte.


Um dennoch ihr Handeln zu rechtfertigen, dachte sich die Polizei Straftaten aus. "Das ist eindeutig bewiesen“, resümiert K.O.B.R.A. und verweist zusätzlich darauf, dass gerade der hessische Innenminister Bouffier Interesse am Wegfall der Unschuldsvermutung hat: "Der war damals
Auftraggeber der gesamten Inszenierung, weil er politische Opposition mundtot machen wollte.“


Der weitere Wegfall der Unschuldsvermutung würde die Willkür in der ohnehin wenig
gleichberechtigten Lage zwischen Repressionsbehörden und ihren Opfern weiter zuspitzen, fürchten die Polizei- und Justizkritiker.


Dragan Pavlovic - 22.04.2007



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