Die Geschichte von Hans-Karl Filbinger ging am 1. April 2007 zu Ende, als er mit 93 Jahren starb. Er war der Mann, der keine Verbrechen beging und trotzdem im Unrecht war.
Es existiert ein Spruch, worauf Franz-Josef Hanke in seinem
Beitrag vom 12. April 2007 Bezug genommen hat: "De Mortuis nihil nisi bene". "Über Tote nur Gutes!" "Doch lügen muss man wegen dieser taktvollen Forderung ganz bestimmt nicht", schrieb er weiter. Es gibt einen weiteren Spruch von William Shakespeare: "Das Böse, was die Menschen tun, überlebt sie" (Julius Caesar).
Die Grabrede des Günter Oettinger am 11. April 2007 gehört zu diesem infamen Erbe und hat immensen Schaden für das Ansehen Deutschlands im Ausland angerichtet.
Die Exzesse, die die Nazi-Richter begingen, sind, historisch gesehen, keine Ausnahme: Zum Beispiel der englische Richter George Jeffreys verhängte nach einem Misslungenen Volksaufstand im Jahre 1685 die Todesstrafe in den Fällen von über 300 Menschen, obwohl ihnen vorher Gnade versprochen worden war.
Solche Übergriffe - sofern Rechtsbeugung ausgeschlossen werden kann - sind zwar verwerflich aber trotzdem ganz legal, weil ein Richter bis an die Grenzen seiner Befugnisse urteilen darf. Dies ist zwar bedauerlich und führt zu Unrecht in den falschen richterlichen Händen, ist aber eine unumgängliche Notwendigkeit der Justiz.
Laut Manfred Messerschmidt in seinem Buch "Die Wehrmachtsjustiz 1933-1945“ (ISBN 3-506-71349-3) wurden 18.000 bis 22.000 Wehrmachtsangehörige im zweiten Weltkrieg hingerichtet. Im ersten Weltkrieg waren es 48!
Aus historischer Sicht war Filbinger also mit drei oder vier Todesurteilen als "Blutrichter“ eher unbedeutend. Für seine Opfer aber nicht!
Er hatte, laut vorhandener Dokumentation, in der Nazi-Zeit formal keine Verbrechen begangen. Er war allerdings an Todesurteilen maßgeblich beteiligt, was trotzdem noch kein Verbrechen war. Umso verblüffender war es, dass er nach erzwungenen Rücktritt 1978 den Rest seines Lebens dazu nutzte, diese nicht existierenden Verbrechen zu rechtfertigen.
Eine rechtzeitige Erklärung seiner Reue hätte vermutlich seine politische Karriere gerettet. Er reagierte aber mit Selbstgerechtigkeit und Verstrickte sich zunehmend in Widersprüche. Daher musste er den Hut nehmen.
Filbingers Äußerungen nach Beendigung des Krieges waren unmissverständlich die eines noch überzeugten Nationalsozialisten: Der Krieg war seit dem 9.Mai 1945 in Norwegen vorbei. Filbinger war in einem dortigen britischen Kriegsgefangenen-Lager untergebracht. Am 29. Mai 1945 verurteilte er einen Obergefreiten, der die Nazi-Embleme von seiner Uniform gerissen und seine Vorgesetzten als "Nazi-Hunde" beschimpft hatte, zu sechs Monaten Zuchthaus.
Auch das war ganz legal. Aber seine Wortwahl in diesem Urteil ist von Bedeutung. Damit habe er "ein hohes Maß von Gesinnungsverfall" gezeigt und "zersetzend und aufwiegelnd für die Manneszucht gewirkt", schrieb Filbinger in dem Urteil über den Verurteilten.
Die Briten hatten laut Manfred Messerschmidt am 25. Mai 1945 das Gesetz zur Wehrkraftzersetzung außer Kraft gesetzt. Filbinger hatte aber diese Grundsätze in seinem Urteil vom 29. Mai 1945 mit dem Begriff "zersetzend“ wieder eingefädelt. "Gesinnungsverfall“ war auch ein typischer Nazi-Begriff, den Filbinger benutzte, um offensichtlich die politische Natur dieses Urteils zu betonen. Die Briten hatten die politischen Paragraphen der Wehrmachtsgesetze ebenfalls außer Kraft gesetzt.
"aufwiegelnd für die Manneszucht“ war ebenfalls ein typischer ideologischer Begriff der Nazis. Hier muss man erwähnen, dass "Manneszucht“ viel mehr als "Disziplin“ für die Nazis bedeutete: Sie schloss unter anderem die nationalsozialistische Erziehung ein.
Einen Oberleutnant verurteilte Filbinger am 1 Juni 1945 wegen unerlaubten Entfernens von seiner Einheit zu 13 Monaten Zuchthaus mit Degradierung. Viele hatten sich den irrsinnigen Durchhaltebefehle der Endphase des Krieges, die Filbinger im übrigen in seinem Urteil als "Unheil“ beschrieb, mit unterschiedlichen Motiven widersetzt. Einige gerieten leider in die Hände der Exzess-Richter.
Statt seine Vergangenheit richtig aufzuarbeiten, verstrickte sich Filbinger nach 1978 zunehmend in pseudojuristische Schein-Argumentationen und versuchte wenig überzeugend, sich sogar zum Regime-Gegner umzustilisieren. In seinem Buch "Die geschmähte Generation“ führte er aus: "Filbinger wird von den Männern des 20. Juli 1944 zur Verwendung vorgesehen.“ Als Beweis dafür liefert er die etwas vagen Erinnerungen eines gewissen Dr. Alexander Haase, des Sohnes von Generalleutnant Haase, eines der Verschwörer vom 20. Juli 1944.
Eine solche Liste der "Vorgesehenen“ niederen Dienstgrades ist offensichtlich der Gestapo entgangen. Falls diese Behauptungen sogar stimmen würden, dann war den Widerstandskämpfern in Sachen Filbinger ein Abschätzungsfehler unterlaufen. Sie hatten ja auch andere vergleichbare Fehler begangen, wie Gen Fromme zu vertrauen, der sie nachher verriet.
Ihr größter Fehler war, den Diktator Adolf Hitler nicht zu töten. Auf jeden Fall war Filbingers Verhalten in britischer Kriegsgefangenschaft, als etwaige Gefahren für seine Person längst vorbei waren, keineswegs das eines Regime-Gegners. Im Gegenteil hinterließ er den Eindruck eines fanatischen Nazis, dessen einzige Reue war, den Krieg verloren zu haben.
Die konservative "Denkfabrik“ im Studienzentrum Weikersheim gründete Filbinger 1979 als Antwort auf die sogenannte "Kulturrevolution“ aus den 60er Jahren. Mit so einer absurden Zielsetzung war die "Denkfabrik“ dazu verdammt, hinter den geschichtlichen Ereignissen hinterherzujagen statt selber Geschichte zu schreiben.
Es ist kein Wunder, dass Weikersheim unter der Führung Filbingers zu einem Sammelbecken für Rechtsextremisten, Holocaust-Leugner und sonstige Alt-Nazis wurde. Die Eroberung der politischen "Mitte" durch die Sozialdemokraten wie etwa den "Blair-Sozialismus“ hat man in Weikersheim verschlafen. Es wird wahrscheinlich noch eine ganze Generation dauern, den Fehler zu korrigieren.
Die Frage ist, woraus die von Oettinger so gepriesenen politischen Glanzleistungen Filbingers eigentlich bestanden haben. Die Grabrede Günter Oettingers war eine entsetzliche Fortsetzung der Filbinger-Lügen, die für mindestens die nächste Generation reichen wird. Er versuchte, die richterliche Tätigkeit Filbingers zu relativieren mit dem Spruch "Durch den Filbinger ist kein einziger Mensch ums Leben gekommen".
Formal stimmt diese Aussage, aber wir wissen von drei Todesurteilen, die Filbinger selber aussprach. An dem ausbleibenden tödlichen Ausgang von zwei dieser Urteile war das Kriegs-Schicksal und nicht Filbinger schuld. In einem vierten Fall (Gröger), hatte er als Antragsteller den Tod gefordert. Dieses Todesurteil ist später mit seiner persönlichen Beteiligung vollstreckt worden.
Oettingers Grabrede ist eine Relativierung, bis sich die Balken biegen. Oettingers weitergehende Behauptung, Filbinger sei kein Nazi gewesen sondern Regime-Gegner, steht in krassem Widerspruch zu den Tatsachen. Ein solcher "Gesinnungsverfall“ ist bei Filbinger ab 1935, als er einen Aufsatz über die Reinheit des deutschen arischen Blutes schrieb, bis zu seiner Entnazifizierung im Jahre 1949 nicht feststellbar.
Oettinger hat den Verstorbenen zum Schutzheiligen aller Altnazis und Neonazis gemacht und sich selber zum Apologeten des dritten Reichs tätowieren lassen.
Mit seiner missratenen Grabrede hat er mehr Freunde im In- und Ausland verloren, als er je ahnen könnte. Vor allem ist zur Wiederherstellung der deutschen Demokratie 1945 sowohl deutsches als auch ausländisches Blut geflossen. Oettingers offener Brief vom 14. April 2007 tat nichts, um die daraus resultierende Klärungspflicht zu erfüllen.
Wenn so ein angesehener Politiker wie er solche Dinge in der Öffentlichkeit in einer vorbereiteten Rede sagt, dann war politisches Kalkül dabei. Er wollte offenbar in Kreisen der Rechtsextremisten angeln gehen. Man muss daher die Frage stellen: Wie viele Nazis gibt es denn in der CDU?