Beschwerde gegen die kürzlich erfolgte
Post-Beschlagnahme im Hamburger Briefzentrum 20 hat der stellvertretende HU-Bundesvorsitzende Dr. Fredrik Roggan am Donnerstag (7. Juni) erhoben. Das teilte die Bundesgeschäftsstelle der
Humanistischen Union (HU) am Fronleichnamstag in Berlin mit. Beschwerdeführer ist ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei im Bereich des betroffenen Briefzentrums in Hamburg hat.
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte die Maßnahme nach den Paragrafen 99 und 100 der Strafprozessordnung angeordnet, um
Bekennerschreiben von militanten G8-Gegnern frühzeitig aus dem Postgang
aussortieren zu können. Zu diesem Zweck waren mehrere BKA-Beamte
zeitweise in dem Brief-Verteilzentrum anwesend und nahmen sämtliche Sendungen auf verdächtiges Aussehen in Augenschein.
Das rasterartige Suchen nach verdächtigen Sendungen ist nachRoggans Ansicht ein tiefer Eingriff in das Postgeheimnis, der durch die gesetzlichen Regelungen der Post-Beschlagnahme nicht gedeckt ist: "Bei den
in Hamburg vorgenommenen Kontrollen wurden die gesetzlichen Vorgaben gleich mehrfach außer Acht gelassen. Ein Aussortieren von Postsendungen
kommt grundsätzlich nur durch Bedienstete der Post in Betracht, die im Übrigen keine Kenntnisse vom anlassgebenden Strafverfahren haben."
Offenbar waren die Verfasser der gesuchten Bekennerschreiben namentlich nicht bekannt. Im Ergebnis musste sich nach Ansicht der Beschwerdeführer die gesamte Bevölkerung der
betroffenen Stadtteile einen äußerlichen Abgleich ihrer Briefe mit verdächtigen Schreiben gefallen lassen.
Die Strafprozessordnung erlaubt lediglich eine Beschlagnahme von Postsendungen, die von namentlich bekannten Verdächtigen stammen oder an
diese gerichtet sind. Um nicht das Postgeheimnis sämtlicher Bürger zu verletzen, obliegt die Aussonderung solcher Sendungen allein
Postbediensteten, die ausschließlich auf die Post der Beschuldigten zu achten haben.
"Eine Kontrolle sämtlicher Briefe daraufhin, ob sie
eventuell verdächtigen Aussehens sind, ist mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Die Information, wer wem schreibt, unterliegt dem Postgeheimnis" stellt Roggan fest. "Das Vorgehen der
Generalbundesanwaltschaft bedeutet im Ergebnis, dass beispielsweise die Korrespondenz von Rechtsanwälten mit einem polizeilichen Raster abgeglichen wurde. Die Ermittler konnten Kenntnisse über bestimmte Mandatsverhältnisse erlangen. Das ist mit dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt
unvereinbar."
Aber auch andere Bürger müssten nun hoffen, dass ihre Briefe nicht zufällig einem Bekennerschreiben ähnelten - etwa weil sie den Absender vergessen hatten.