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Ein Skandal des Freistaats Sachsen oder ein deutscher Skandal?

Wie sich in Deutschland Juristen straffrei stellen wollen


06.06.2007 - ghb

Karikatur: Gericht

Seit Wochen geistern durch die Medien Berichte über einen sächsischen Justizskandal.
Immer mehr Material kommt an die Öffentlichkeit. Dabei ist noch alles weitgehend unter Verschluss und sollte bereits vernichtet werden, sicher, damit die Öffentlichkeit geschont wird.


Im Leipziger Rathaus war eine Zentrale des organisierten Verbrechens, berichten unterschiedlichste Medien. Ein gut organisiertes Netzwerk, dem rund 200 Personen von Politikern über hohe Beamte und Polizisten bis hin zu Staatsanwälten und Richtern angehören sollen, habe Kinder-Prostitution und Amtsmissbrauch betrieben sowie Dienstgeheimnisse verraten. Diesen Kreisen rechne man auch ungenügend aufgeklärte Morde und Mordversuche zu.


10 Aktenordner mit etwa 15 500 Seiten liegen dazu vor. Angelegt hat diese Akten das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LFV).


Die von den Verfassungsschützern ermittelten Straftatbestände gingen bis auf das Jahr 1994 zurück, beträfen aber auch die jüngste Vergangenheit.


Die Weitergabe dieser Akten ist seit Monaten umstritten. Der Landesdatenschutzbeauftragte Andreas Schurig lehnt die Verwendung der Akten aus formalen Gründen strikt ab: der Verfassungsschutz sei nicht zur Beobachtung der organisierten Kriminalität befugt!

Nach neuen Informationen hätte das Netzwerk unter anderem acht- bis zehnjährige Kinder aus Tschechien nach Deutschland verschleppt und sexuell missbraucht. Prostituierte seien im Leipziger Rathaus regelmäßig verkehrt.


Innerhalb der beteiligten Seilschaft hätten auch kriminelle Immobilien-Deals stattgefunden inklusive dazugehöriger Begünstigung im Amt.


Im Zentrum des Geschehens steht der Chemnitzer Amtsgerichtspräsident Norbert Roger, der Ermittlungen verhindert haben soll.


Der unbedarfte Bürger fragt nun: Wie kann so etwas in einem Rechtsstaat Jahrelang unentdeckt bleiben? Hinweise und Beschwerden wird es doch vermutlich schon eher gegeben haben.


Im bundesdeutschen Rechtsstaat geht man aber heutzutage Hinweisen und Beschwerden, die sich gegen Vertreter der Justiz richten, wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht immer mit der nötigen Konsequenz nach. Die anderen Beteiligten aus Politik und Verwaltung waren im Schutz der Beteiligten Justiz-Angehörigen überzeugt, dass sie straffrei bleiben würden.


Das belegt eine Interpretation des Artikels 97(Absatz 1 des Grundgesetzes durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Günter Hirsch aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 30.April 2007:


"Wer anders als der Richter ist von Verfassung wegen berufen, den gewandelten Inhalt eines Gesetzes ... festzustellen und in der Rechtswirklichkeit zum Tragen zu bringen? Gerade seine im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit und ausschließliche Bindung an Gesetz und Recht prädestiniert ihn, als Handlanger der Gerechtigkeit den objektiven Gehalt des Gesetzes in seiner Entscheidung zum Tragen zu bringen. Deshalb ist der Rechtsstaat eher ein Richterstaat als ein Gesetzesstaat.“


Nach Hirschs Auffassung ist es also nicht mehr der Gesetzgeber, dem der Vorrang gebührt, den gesellschaftlichen Wandel durch Anpassung der Gesetzeslage Rechnung zu tragen, sondern es ist der Richter, der "als Handlanger der Gerechtigkeit“, sozusagen aus eigener Anschauung heraus, „den gewandelten Inhalt eines Gesetzes zum Tragen bringt. Damit mutiert der Richter zwar nicht de jure, aber de facto zu einem unkontrollierten "Ersatz-Gesetzgeber“ immer von Fall zu Fall.


Ein mögliches Ergebnis dieser abgehobenen Position der Justiz-Angehörigen ist vielleicht auch der im Freistaat Sachsen nicht mehr vor der Öffentlichkeit zu verheimlichende Skandal!


Wenn mit dem Segen des Bundesgerichtshofs Richter und Staatsanwälte aus sich heraus bestimmen, ob und wie Gesetze angewandt und interpretiert werden, wen sie straffrei stellen und wen oder was sie verfolgen und verurteilen, dann ist der Willkür jegliches Tor geöffnet


Die Summe der so möglicherweise entstehenden Rechtsbeugungen gefährdet die Demokratie. Die kriminellen Kreise in Sachsen hätten frei verfügen können über das Recht, wenn sie nur genügend geeignete Richter auf ihrer Seite gehabt hätten!


Gudrun Hoffmann - 06.06.2007



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